FAQ

Man muss 5 Fahrten auf Bundes- oder Landstraßen, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten absolvieren. Eine Ausbildungsfahrt entspricht 45 minuten. Dazu kommen die Übungsfahrten, die je nach Fähigkeiten des Fahrschülers variiern. Der Durchschnitt liegt bei rund 20 Übungsstunden. Wenn man hier 2 Übungsstunden/Sonderfahrten pro Woche absolviert, bracht man 15 Wochen. Zusätzlich muss man 14 Theoriestunden durchlaufen. Diese finden immer Mittwochs zwischen 17:00 und 20:00 statt. Die Theorie dauert also 5 Wochen. Außerdem dauert es meistens 5-6 Wochen, bis die Behörden den Antrag bearbeitet haben. Im Schnitt braucht man also rund 4-5 Monate.

Man muss 5 Fahrten auf Bundes- oder Landstraßen, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten, also insgesamt 12 Sonderfahrten, absolvieren. Dazu kommen noch die Übungsstunden, die je aber nach Fähigkeiten des Fahrschülers variiern. Der Durchschnitt liegt bei rund 20 Übungsstunden. Zusätzlich muss man 14 Theoriestunden durchlaufen bzw. bei Vorbesitz eines Führerscheines nur 8 Theoriestunden.

Bei Führerscheinklasse B kann man die Ausbildung mit 16,5 Jahren beginnen. Generell gilt, dass man 0,5 Jahre vor dem Midestalter mit der Ausbildung beginnen kann. Weitere Informationen zum Mindestalter findet man bei Führerscheinklassen.

Für Führerscheinklasse B muss man mitbringen:

  1. gültiger Personalausweis oder Reisepass
  2. aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
  3. Teilnahmebestätigung über eine Unterweisung in „lebensrettenden Sofortmaßnahmen" (Erste-Hilfe-Kurs)
  4. Sehtest-Bescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  1. Personalien und Unterschrift der Begleitperson(en)
  2. Kopie des Personalausweises der Begleitperson(en)
  3. Kopie des Führerscheins der Begleitperson(en)
Führerscheinklassen

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